Die gemeinnützige Stiftung Musik und Jugend kann nach Beschluss des Stiftungsrates folgende Förderungsmaßnahmen vergeben:
- Einzelstipendien als Geldbetrag bei entsprechendem Nachweis der Kosten, die im Zusammenhang mit der musikalischen Aus- und Fortbildung stehen, wie z.B. Unterrichtsgebühren, die Übernahme von Reisekosten bei der Teilnahme an Wettbewerben usw..
- Teilnahme an einem oder mehreren Konzert/en, das/die durch die gemeinnützige Stiftung bzw. deren Kooperationspartner veranstaltet wird/werden.
- Teilnahme an einem oder mehreren Meisterkurs/en, der/die durch die gemeinnützige Stiftung bzw. deren Kooperationspartner veranstaltet wird/werden.
- Befristete Ausleihe von Instrumenten, die sich im Bestand der gemeinnützigen Stiftung Musik und Jugend befinden.
Alle Förderungsmaßnahmen sind generell auf die Dauer eines Schuljahres begrenzt und begründet keine Ansprüche für die Folgejahre. Es besteht darüber hinaus kein Anspruch auf eine bestimmte Förderungsmaßnahme.
Die gemeinnützige Stiftung Musik und Jugend behält sich hier eine Entscheidung unter fachlichen Gesichtspunkten vor, bei der selbstverständlich individuelle Förderungsgesichtspunkte für unsere Stipendiaten eine vorrangige Rolle spielen sollen.